Einrichtungsbesonderheiten
- Integrative Kindertageseinrichtung
- Anwendung des Präventionsprogramms zur Sprachförderung “Hören-Lauschen-Lernen“
- Bildungs- und Experimentierinseln (z.B. Atelier, Holzwerkstatt, Bewegungsraum für wöchentliche sportliche Aktivitäten)
- Kooperation mit der 77. Grundschule
- Kooperation mit Kregeline Wohngebietstreff
- Kooperation mit dem Theater der Jungen Welt
- Kooperation mit dem Museum der bildenden Künste
- musikalische Frühförderung durch eine externe Institution – gebührenpflichtig
- monatlich Computerkurs durch eine externe Institution – gebührenpflichtig
Pädagogische Grundsätze
Der sächsische Bildungsplan stellt Bewährtes und Erprobtes in einen neuen Kontext.
Mit ihm wird der §2 des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes mit Leben erfüllt. Der Bildungsplan ist die Grundlage für die Gestaltung der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen. Ihm liegt folgendes Bildungsverständnis zugrunde:
- Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung
- Kinder haben ein Recht auf Anerkennung ihrer Individualität
- Kinder brauchen mindestens einmal am Tag das Gefühl ein „Könner“ zu sein
- Kinder brauchen emotionale Sicherheit und Zuwendung als Basis für kindliche Lernprozesse und die Entwicklung seines Selbst
- Bildung ist Selbstbildung in sozialen Zusammenhängen
- Kinder lernen aktiv für einen persönlichen Sinn
- Kinder lernen komplex durch spielerische Aktivitäten und aktives Spiel
- Kinder lernen durch Teilhabe und Aushandlung mit anderen Kindern und Erwachsenen
Eingewöhnung
Mit der Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung hält sich ein Kind oft zum ersten Mal ohne seine Eltern in einer neuen Umgebung auf. Das Kind verbringt künftig einen bedeutsamen Teil seines Alltags in der Einrichtung und für Eltern ist dies vielleicht der erste Kontakt mit einer Institution, der sie ihr Kind anvertrauen. Auch für Eltern ist es ein großer Schritt, ihr Kind loszulassen.
Neue Erfahrungen sammeln, Beziehungen zu anderen Kindern und Erwachsenen knüpfen und seinen Platz in der Kindergruppe finden – in diesen Herausforderungen liegen bereichernde und entwicklungsfördernde Möglichkeiten für ein Kind. Dazu braucht es eine Atmosphäre von Sicherheit, Vertrauen und Akzeptanz. Der erfolgreiche und vom Kind positiv erlebte Start in die neue Lebensphase ist die Basis für das dauerhafte Wohlbefinden des Kindes in der Einrichtung und den Erfolg der pädagogischen Arbeit.
Um diesen Prozess behutsam und am Kind orientiert zu gestalten ist die aktive Mitwirkung der Eltern unumgänglich. Die Planung und die Gestaltung der individuellen Eingewöhnung orientiert sich dabei an einem begründeten pädagogischen Konzept, dem Berliner Eingewöhnungsmodell.
Beobachtung und Dokumentation
Die Erzieherinnen und Erzieher beobachten die Entwicklung der Kinder, um deren Bedürfnisse und Interessen zu erkennen sowie einzuschätzen und um herauszufinden, mit welchen Themen die Kinder sich beschäftigen und welche Unterstützung angemessen ist. Auf der Grundlage ihrer Beobachtungen und Kenntnisse kann die Erzieherin/der Erzieher sich situationsabhängig zurückhalten und den Kindern die Initiative überlassen oder aktiv sein und deutliche Impulse setzen. Mit ihren Impulsen reagiert die Erzieherin/der Erzieher nicht nur auf die Kinder, sondern bringt eigenes Wissen und ihre Erfahrungen aktiv ein und gestaltet eine anregende und herausfordernde Lernumwelt. Die Beobachtungen können in schriftlicher und visueller Form erfolgen und werden in Beobachtungsmappen, -ordnern oder Portfolios für jedes Kind dokumentiert. Diese bilden u.a. die Grundlage für regelmäßige Entwicklungsgespräche mit den Eltern.
Mit der Beendigung der Betreuung in der Einrichtungen wird die Beobachtungsdokumentation dem Kind/den Eltern übergeben.
Entwicklungsgespräche
Entwicklungsgespräche sind individuelle Gespräche, in denen sich Eltern und Erzieherin/Erzieher über die Entwicklung des Kindes austauschen. Sie finden in unserer Einrichtung regelmäßig mit allen Eltern statt, basieren auf Beobachtungen, die Erzieher/Erzieherin und Eltern vom Kind machen. Sie dienen der weiteren Sensibilisierung der Eltern für ihr Kind und der gemeinsamen Abstimmung bei der Begleitung der kindlichen Entwicklung. Die Entwicklungsgespräche werden von den Erziehern initiiert und sind in unserer Konzeption verankert.
Schulvorbereitung
Die Grundlage für die Ausgestaltung des Schulvorbereitungsjahres bildet die sächsische Schulvorbereitungsverordnung v. 15.08.06 im Zusammenhang mit der „Gemeinsamen Vereinbarung zur Kooperation von Kindergarten und Grundschule“ in Sachsen, sowie der „Gemeinsamen Vereinbarung zur Kooperation von Jugendamt und Regionalschulamt in Leipzig“ vom 27.Oktober 2004.
Der Kindergarten und die Grundschule sind Institutionen, die ausgehend von den individuellen Entwicklungsvoraussetzungen der Kinder und im engen Kontakt mit den Eltern ihren spezifischen Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen. Beide tragen Verantwortung dafür, dass Kinder und ihre Familien einen konfliktarmen Übergang von einer Einrichtung zur nächsten ermöglicht bekommen.
Die Verantwortung für die Ausgestaltung des Schulvorbereitungsjahres trägt die Kindertageseinrichtung und für die Ausgestaltung der Schuleingangsphase die Grundschule.
Erziehungspartnerschaft / Elternbeirat
Ein wesentliches Element unserer pädagogischen Arbeit ist die Zusammenarbeit mit den Eltern. Diese basiert auf einem partnerschaftlichen Miteinander zum Wohl der Kinder. Eine Konstante in diesem partnerschaftlichen Miteinander stellt der Elternbeirat unserer Einrichtung dar. Dieser Elternbeirat wird jährlich gewählt und sichert die Mitwirkung der Elternschaft bei allen wesentlichen Angelegenheiten bzgl. der Einrichtung.
Qualitätsentwicklung
Wir wenden das Qualitätsentwicklungsinstrument QuiK (Qualität in Kindertageseinrichtungen) an – ein Produkt der Nationalen Qualitätsinitiative für Kindertageseinrichtung erarbeitet vom Institut PädQuis gGmbH Freie Universität Berlin.
Mit diesem Instrument evaluieren wir unsere pädagogische Arbeit.